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   OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19   

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https://dejure.org/2021,64120
OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19 (https://dejure.org/2021,64120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2021 - 22 U 103/19 (https://dejure.org/2021,64120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 22 U 103/19 (https://dejure.org/2021,64120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bauvertrag: Verpflichtung zur Einhaltung des Fertigstellungstermins trotz Zahlungsverzuges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminüberschreitung steht fest: Auftraggeber kann vor Fristablauf kündigen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    11 Monate Terminüberschreitung: Sechstägige Nachfrist reicht! (IBR 2022, 560)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kurzfristiger Zahlungsverzug macht Vertragsstrafe nicht hinfällig! (IBR 2022, 564)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 24 U 150/04

    Wenn es auf der Baustelle nicht weiter geht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Aus dem zwischen den Parteien eines Bauvertrages bestehenden Kooperations- und Kommunikationsverpflichtungen ergibt sich bei dem hier vorliegenden erheblichen Verzug und einer zu kurz bemessenen Nachfrist zur Fertigstellung die Pflicht des Bauträgers, den Vertragspartner (eine Privatperson) auf diesen Umstand unter Vorlage eines Bauzeitenplans hinzuweisen (vergl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2007, Az. 24 U 150/04).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zu § 11 VOB/B, welcher immer dann ergänzend anzuwenden ist, wenn der VOB/B-Vertrag eine Vertragsstrafenregelung enthält und sich aus dem Vertrag nichts Gegenteiliges ergibt (vergl. BGH, Urteil vom 13.12.2001, Az. VII ZR 432/00, Leitsatz 1, zitiert nach juris), ist das vom Landgericht gefundene Ergebnis zutreffend.
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Vor diesem Hintergrund ist die Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des VII. Zivilsenats (VII ZR 46/17) in der Berufungsbegründung nicht nachvollziehbar.
  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Ein Grundurteil darf ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass ein Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (st. Rspr, zuletzt BGH, NZBau 2016, 759, 761).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Dabei obliegt dem Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten oder durch von ihm nicht zu vertretende Umstände sei der Zeitplan so gestört, dass ein Anspruch auf Vertragsstrafe ganz entfalle (BGH, Urteil vom 14.01.1999, Az. VII ZR 73/98, Leitsatz 2.).
  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Die Frist habe nicht den Zweck, den Schuldner in die Lage zu versetzen, nun erst die Bewirkung seiner Leistung in die Wege zu leiten, sondern sie solle ihm nur eine letzte Gelegenheit geben, die Erfüllung zu vollenden (BGH; Urteil vom 23.02.2006, Az. VII ZR 84/05, Rdnr. 30, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63

    Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Eine bloße Fristverlängerung um die Dauer der Behinderung unter Aufrechterhaltung der Vertragsstrafe kommt dagegen in Betracht, wenn es sich um nicht sonderlich ins Gewicht fallende Abweichungen vom Fristenplan handelt (BGH, Urteil vom 13.01.1966, Az. VII ZR 262/63, Rdnr. 35ff., zitiert nach juris, zum Meinungsstand auch Oberhauser in Beck OK VOB/B, § 11 Abs. 1, Rdnr. 10).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Auch ist bei der Bemessung der Frist davon auszugehen, dass die verlangte Leistung bereits begonnen oder jedenfalls vorbereitet worden ist (BGH NJW 1982, 1279, 1280).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 22 U 103/19
    Zu diesem Zweck ist die Partei gem. § 448 ZPO zu vernehmen oder gem. § 141 ZPO anzuhören (vergl. BGH, Urteil vom 27.09.2005, Az. XI ZR 216/04, Rndr. 31, zitiert nach juris).
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